Clon - Uhr | Replika Uhr | Fake - Uhr


Achtung

Ich bin kein Jurist und ich gebe keine Rechtsberatung. Konkrete Informationen erhalten Sie nur über einen Rechtsanwalt!


Eine Clon-Uhr ist eine Nachbildung oder ein Nachbau einer Markenuhr, der dem Original in Design und Erscheinung möglichst ähnlich sieht.

Diese Begriffe werden oft umgangssprachlich verwendet und ist nicht klar definiert, aber im Wesentlichen bezeichnet sie eine  Uhr, die optisch wie ein teures Markenmodell aussieht, dabei aber mit günstigeren Materialien und Werken gefertigt wurde. Solche Uhren stammen meist aus Ländern mit niedrigeren Produktionskosten und sind rechtlich problematisch, wenn sie geschützte Markenzeichen verwenden oder bewusst zur Täuschung angeboten werden.

Clonuhren sind also kein Qualitätsmerkmal, sondern eher eine fragwürdige Alternative zum Original – für Menschen, die den Look einer Luxusmarke wollen, aber nicht deren den Preis zahlen möchten oder können.

Beispiele für Clon-Uhren Anbieter (Stand 08/2025):

Replika-Uhren . com   |   Watchde . to   |   Uhren-Store . com


Persönliche Anmerkung

Als Uhrenliebhaber rate ich grundsätzlich und entschieden davon ab derartige Uhren zu erwerben. Unabhängig von den möglichen Rechtsproblemen, muss es mit Sicherheit für jeden Träger äußerst peinlich sein, wenn die stolz getragene Uhr in seinem Bekanntenkreis als Clon - Uhr erkannt wird. Er kann sich des Spottes sicher sein.


Eine Omega Seamaster Clon-Uhr


Achtung

Ich bin kein Jurist und ich gebe keine Rechtsberatung. Konkrete Informationen erhalten Sie nur über einen Rechtsanwalt!


Achtung:

Bei Clon-Uhren hat man bei einem Defekt KEINE Garantie oder Sachmangelansprüche. Die Verkäufer verschleiern ihre Daten und Adressen gut, um nicht von der Polizei wegen diverser Vergehen zur Verantwortung gezogen zu werden. Also kann man auch keine defekten Uhren zurücksenden.


Produktpiraterie und das Strafrecht

Bei Produktpiraterie – also der Herstellung, Verbreitung oder dem Verkauf von gefälschten Produkten – kommen in Deutschland vor allem folgende gesetzliche Vorschriften zur Anwendung, insbesondere aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Markengesetz (MarkenG). 

Der zentrale Paragraph im Strafrecht ist:

§ 143 MarkenG – Strafvorschriften

Dieser Paragraph betrifft Verstöße gegen das Markenrecht, insbesondere:

  • die unerlaubte Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens zu einer eingetragenen Marke,
  • das Inverkehrbringen gefälschter Produkte mit geschütztem Markenzeichen,
  • sowie das gewerbsmäßige Handeln mit solchen Waren.

Daneben kann je nach Fall auch § 263 StGB (Betrug) oder § 267 StGB (Urkundenfälschung) einschlägig sein, wenn z. B. durch die Fälschung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht oder eine Täuschung vorliegt.

Zusätzlich relevant:

§ 14 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) – wenn es um gezielte Wettbewerbsverzerrung durch Produktpiraterie geht.

§ 40 DesignG – bei Plagiaten von geschützten Designs.

Kurz gesagt: § 143 MarkenG ist der zentrale Paragraph bei Produktpiraterie, aber je nach Fallkonstellation können weitere Vorschriften greifen.


Wie erkennt man gute Clon - Uhren?

Meistens gar nicht. Superclon-Uhren sind inzwischen so gut, dass nicht nur die Optik inkl. Uhrwerk-Optik stimmt. Sondern die Abmessungen und das Gewicht stimmt überein.
Bei den "billigen" Uhren kosten diese um die 200,00 bis 400,00 Euro. Superclon-Uhren beginnen in der Regel bei mindestens 500,00 Euro und können deutlich mehr kosten.

Hier ist ein interessanter Artikel über eine Clon-Uhr im Vergleich zu einer originalen Uhr:  LINK


Rolex Submariner Replica vs. Original