Konzessionär   |   Werksvertretung


Ein Konzessionär im Uhrenhandel ist ein autorisierter Händler, der von einem Uhrenhersteller offiziell die Erlaubnis erhält, dessen Produkte zu vertreiben. Diese Partnerschaft basiert in der Regel auf einem Vertriebsvertrag, in dem festgelegt ist, dass der Konzessionär bestimmte Standards des Herstellers erfüllt – etwa hinsichtlich Beratung, Präsentation der Uhren, Servicequalität oder Ladenauftritt. Der Hersteller überträgt dem Konzessionär damit nicht nur die Verkaufsrechte, sondern auch ein Stück weit die Verantwortung für das Markenimage gegenüber dem Kunden.

In der Praxis bedeutet das: Wer eine Uhr bei einem Konzessionär kauft, kann sicher sein, ein echtes, neues Produkt mit voller Herstellergarantie zu erhalten. Der Konzessionär ist gleichzeitig oft die erste Anlaufstelle für Reparaturen, Garantiefälle oder den Austausch von Ersatzteilen, da er direkten Zugang zum offiziellen Service-Netzwerk des Herstellers hat.

Besonders bei Luxusuhren spielt der Konzessionär eine zentrale Rolle, weil Hersteller großen Wert auf ein exklusives Vertriebsumfeld legen. Das sorgt für Kontrolle über Preise, Markenauftritt und Kundenbindung. Konzessionäre profitieren im Gegenzug von einer engen Geschäftsbeziehung zum Hersteller, besseren Lieferkonditionen und der Möglichkeit, sich durch den Verkauf hochwertiger Marken von der breiten Masse des Einzelhandels abzuheben.


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