Garantie
ACHTUNG
- Ich bin kein Jurist. Ich darf und werde keine Rechtsberatung geben.
- Rechtssichere Aussagen kann und darf Ihnen nur ein Rechtsanwalt geben.
Der Begriff Garantie bezeichnet eine freiwillige Zusicherung eines Herstellers oder Verkäufers, dass ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine bestimmte Beschaffenheit oder Funktionalität aufweist. Tritt innerhalb dieser Zeit ein Mangel auf, verpflichtet sich der Garantiegeber, das Produkt entweder zu reparieren, umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten – und zwar unabhängig davon, ob der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat oder später aufgetreten ist.
Im Gegensatz dazu ist die Sachmangelhaftung, auch als Gewährleistung bekannt, im Paragraph 434 BGB gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass ein Käufer ein mangelfreies Produkt erhält. Stellt sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf heraus, dass das Produkt einen Mangel hatte, der bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises.
Anders als bei der Garantie muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nur für Mängel einstehen, die bereits bei Übergabe bestanden – wobei innerhalb der ersten zwölf Monate eine Beweislastumkehr gilt, das heißt, es wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an da war.
Kurz gesagt: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung mit oft günstigeren Bedingungen für den Kunden, während die Sachmangelhaftung eine gesetzliche Pflicht darstellt, die den Käufer bei mangelhafter Ware schützt.
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