CITES- Zertifizierung
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der Weg zur Zertifizierung
In einer globalisierten Welt, in der Waren innerhalb weniger Tage den Kontinent wechseln, ist die Natur oft der stille Verlierer. Der illegale Handel mit Wildtieren und Pflanzen ist heute nach Drogen, Waffen und Menschenhandel einer der lukrativsten kriminellen Sektoren weltweit. Um diesem Raubbau entgegenzuwirken, wurde 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (engl. CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ins Leben gerufen.
Was ist CITES?
CITES ist ein internationales Abkommen, dem mittlerweile 184 Länder als Vertragsparteien angehören. Sein Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass der internationale Handel mit Exemplaren wildlebender Tiere und Pflanzen das Überleben der Arten nicht gefährdet. Dabei geht es nicht nur um lebende Tiere, sondern auch um deren Teile und Erzeugnisse – von der Elfenbeinschnitzerei über den Pelzmantel bis hin zum Tropenholz-Instrument oder dem Kaktus für das Wohnzimmer.
Aktuell stehen über 40.000 Arten unter dem Schutz von CITES. Diese Arten werden je nach Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhänge unterteilt:
Anhang I: Enthält vom Aussterben bedrohte Arten. Der kommerzielle Handel mit ihnen ist grundsätzlich verboten (z. B. Großer Panda, Berggorilla, viele Walarten).
Anhang II: Enthält Arten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Handel aber streng kontrolliert werden muss, um eine Bestandsgefährdung zu vermeiden (z. B. viele Orchideenarten, bestimmte Papageien).
Anhang III: Enthält Arten, die in mindestens einem Land geschützt sind und bei denen die Vertragspartei (Land) die Unterstützung anderer Länder zur Kontrolle des Handels benötigt.
Wikipedia: Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das schockierende Gewinnerfoto vom Wildlife Photographer of the year 2017 Brent Stirton.Bildquelle: Brent Stirton
Die CITES-Zertifizierung: Ein Kontrollinstrument
Die sogenannte "CITES-Zertifizierung" ist im Grunde ein System von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen. Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson eine geschützte Art über eine internationale Grenze bringen möchte, muss nachgewiesen werden, dass dies legal und nachhaltig geschieht. Ohne die entsprechenden Dokumente wird die Ware beim Zoll beschlagnahmt, und es drohen empfindliche Bußgelder oder Strafverfahren.
Voraussetzungen für eine CITES-Zertifizierung
Die Erlangung eines CITES-Zertifikats (oder einer Genehmigung) ist kein rein bürokratischer Akt, sondern an strenge biologische und rechtliche Kriterien gebunden. Die nationalen Behörden (in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz, BfN) prüfen jeden Antrag individuell.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
1. Der Nachweis der Legalität (Legal Acquisition Finding)
Der Antragsteller muss zweifelsfrei beweisen, dass das Exemplar gemäß den geltenden Gesetzen zum Schutz der Fauna und Flora erworben wurde. Bei Tieren bedeutet das oft den Nachweis der Nachzucht (Zuchtnachweis) oder bei Altbeständen den Nachweis, dass das Objekt bereits vor Inkrafttreten des Abkommens im Besitz war (Vorerwerbsbescheinigung).
2. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Non-Detriment Finding)
Dies ist das Herzstück von CITES. Die wissenschaftliche Behörde des Exportlandes muss bestätigen, dass der Export den Fortbestand der Art in der freien Natur nicht gefährdet. Es wird geprüft, ob die Entnahme aus der Natur nachhaltig ist. Wenn die Bestände einer Art stark sinken, wird die Genehmigung verweigert.
3. Anforderungen an den Transport und die Unterbringung
Besonders bei lebenden Tieren stellt CITES hohe Anforderungen an das Tierwohl. Der Transport muss so organisiert sein, dass das Risiko von Verletzungen, Gesundheitsschäden oder grausamer Behandlung minimiert wird. Zudem muss der Empfänger bei Anhang-I-Arten nachweisen, dass er über geeignete Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege verfügt.
4. Zweck des Handels
Bei Arten des Anhangs I ist der kommerzielle Handel fast vollständig ausgeschlossen. Genehmigungen werden hier meist nur für wissenschaftliche Zwecke, für die Zucht zur Arterhaltung oder für Bildungszwecke (Zoos) erteilt. Bei Anhang-II-Arten ist kommerzieller Handel erlaubt, sofern die Nachhaltigkeit (Punkt 2) gewährleistet ist.
Warum ist die Zertifizierung so wichtig?
Das CITES-System schafft Transparenz in einem oft undurchsichtigen Markt. Durch die Kennzeichnungspflicht – etwa durch Ringe bei Vögeln, Mikrochips bei Reptilien oder spezielle Zertifikate für Tropenholz – lässt sich der Weg eines "Produkts" von der Quelle bis zum Endverbraucher zurückverfolgen.
Für Unternehmen bedeutet die CITES-Konformität nicht nur Rechtssicherheit, sondern zunehmend auch einen Reputationsvorteil. In Zeiten von "Green Marketing" und bewusstem Konsum wollen Käufer sicher sein, dass ihre Mahagoni-Gitarre oder ihre Krokodilleder-Tasche nicht zur Ausrottung einer Spezies beigetragen hat.
