Besitz
Besitz oder Eigentum:
Warum der kleine Unterschied eine große Rolle spielt.
AUTSCH:
Jetzt kommt ein sehr trockenes, aber wichtiges Klugscheißer-Thema:
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Besitz und Eigentum häufig synonym verwendet. Man sagt schnell: „Das ist mein Auto“ oder „Ich besitze diese Wohnung“, ganz egal, ob man sie gekauft, gemietet oder nur kurz geliehen hat. Juristisch und sachlich betrachtet beschreiben die beiden Begriffe jedoch zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Was ist Besitz? (Tatsächliche Herrschaft)
Besitz meint die tatsächliche, tatsachenbasierte Herrschaft über eine Sache. Wer eine Sache im Moment in seinen Händen hält, sie nutzt oder in seiner Wohnung aufbewahrt, ist deren Besitzer.
Beispiel: Wenn Sie sich in der Bibliothek ein Buch ausleihen, nehmen Sie es mit nach Hause und lesen darin. In diesem Moment sind Sie der Besitzer des Buches, denn Sie haben die unmittelbare Kontrolle darüber.
Merkmal: Besitz ist ein reiner Zustand der Ausübung. Es spielt keine Rolle, ob Ihnen die Sache rechtlich gehört oder nicht.
Dieses freundliche Paar besitzt jetzt das Auto. Ab es ihnen auch gehört ist eine andere Sache.
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Was ist Eigentum? (Rechtliche Herrschaft)
Eigentum hingegen beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer ist die Person, der die Sache rechtlich gehört – mit allen Rechten und Pflichten. Als Eigentümer dürfen Sie frei entscheiden, was mit der Sache geschieht: Sie dürfen sie verkaufen, verschenken, verändern oder sogar zerstören.
Beispiel: Um beim obigen Beispiel zu bleiben: Die Bibliothek bleibt weiterhin die Eigentümerin des Buches, selbst während es bei Ihnen auf dem Nachttisch liegt.
Merkmal: Eigentum ist ein Rechtstitel. Man muss eine Sache nicht im Händen halten, um ihr Eigentümer zu sein.
Der Vergleich auf einen Blick
Um den Unterschied im Alltag schnell zu durchschauen, hilft die Gegenüberstellung von typischen Lebenssituationen:
| Situation | Wer ist Besitzer? | Wer ist Eigentümer? |
| Mietwohnung | Der Mieter (wohnt darin) | Der Vermieter / Eigentümer (laut Grundbuch) |
| Geleastes Auto | Der Fahrer (nutzt das Fahrzeug) | Die Leasingbank / Autohaus |
| Geliehene Uhr | Gelihene Uhr: Der Träger (hat sie am Handgelenk) | Der Verleiher (hat sie gekauft) |
